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Schülerkarte

WIR BELOHNEN MUSIKUNTERRICHT !

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Hier aktuellen Flyer runterladen:

Was bedeutet die Schülerkarte ?

Musikunterricht lohnt sich ab sofort doppelt und spart dein Geld. Ab sofort gibt es die Möglichkeit für Schüler, die einen Unterrichtsvertrag an einer Musikschule oder bei einem MusiklehrerIn haben, günstiger bei Musik - Oehme einzukaufen. Und das ganz einfach mit der Schülerkarte. Ausgenommen ist Musikunterricht an einer allgemeinbildenden Schule.

 

Denn bei Vorlage der Schülerkarte erhälst Du 10 % Rabatt auf Zubehör bis 100,00 € und 5 % auf Instrumente. Dabei ist es ganz egal, ob Du nur einmal etwas kaufen möchtest oder regelmäßig. 

 

Den Rabatt gibt es sofort nach Erhalt der Schülerkarte. Sonderangebote, Reparaturen, Leihgebühren und sonstige Dienstleistungen sind NICHT rabattierbar.

Vorteile

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10 % Rabatt auf Zubehör bis Warenwert 100,- €
5 % Rabatt auf Musikinstrumente
Sonderangebote, Reparaturen, Leihgebühren,  sowie preisgebundene Artikel und sonstige Dienstleistungen sind nicht rabattierbar.

Vorgehensweise für die Schüler

  • Der von der Musikschule abgestempelte Antrag muss bei Musik-Oehme vorliegen

  • Die Schülerin, der Schüler bzw. ein Erziehungsberechtigter unterschreibt die Teilnahmeerklärung

  • Die Karte kann sofort mitgenommen werden und ist sofort gültig

  • Die Gültigkeit beginnt mit Vertragsbeginn und endet mit Vertragsende

Vorgehensweise für Musikschulen

  • Jede Musikschule erhält Teilnahmeformulare / Anträge für die Musikschüler

  • Das Formular wird dann bei Musik - Oehme abgegeben

  • Die Karte ist nicht übertragbar und nur für Musikschüler teilnehmender Schulen und Musiklehrer gültig 

Bedingungen

  • Nur gültig mit Bestätigung auf dem Antrag der teilnehmenden Musikschule

  • 12 Monate gültig - Verlängerung möglich


Die Schülerkarte ist:

  • Nur für Musikschüler gültig, deren Musikschule an dieser Aktion teilnehmen

  • Nicht übertragbar

  • Nur für den Eigenbedarf des Karteninhabers nutzbar und beim Kauf vorzulegen

  • Nicht mit anderen Sonderaktionen kombinierbar und gilt nicht für preisgebundene Artikel (z. B.: Noten)

  • Kann nur mit der Bestätigung der Musikschule/Musiklehrer auf dem Antrag beantragt werden

  • Musik-Oehme behält sich vor, die Karte wieder einzuziehen, wenn dem Inhaber / der Inhaberin der Karte ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen nachgewiesen werden kann, oder Musik-Oehme durch unsachgemäßen Umgang ideeller Schaden entstanden ist

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