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Schülerkarte

WIR BELOHNEN MUSIKUNTERRICHT !

Hier aktuellen Flyer runterladen:

Was bedeutet die Schülerkarte ?

Musikunterricht lohnt sich ab sofort doppelt und spart dein Geld. Ab sofort gibt es die Möglichkeit für Schüler, die einen Unterrichtsvertrag an einer Musikschule oder bei einem MusiklehrerIn haben, günstiger bei Musik - Oehme einzukaufen. Und das ganz einfach mit der Schülerkarte. Ausgenommen ist Musikunterricht an einer allgemeinbildenden Schule.

 

Denn bei Vorlage der Schülerkarte erhälst Du 10 % Rabatt auf Zubehör bis 100,00 € und 5 % auf Instrumente. Dabei ist es ganz egal, ob Du nur einmal etwas kaufen möchtest oder regelmäßig. 

 

Den Rabatt gibt es sofort nach Erhalt der Schülerkarte. Sonderangebote, Reparaturen, Leihgebühren und sonstige Dienstleistungen sind NICHT rabattierbar.

Wie bekomme ich die Schülerkarte?

  • Sie bringen die gültigen Musikschul/-Musiklehrervertrag und erhalten dann die Schülerkarte

  • Die Karte kann sofort mitgenommen werden und ist sofort gültig

  • Die Gültigkeit beginnt mit Vertragsbeginn und endet mit Vertragsende

Bedingungen

Die Schülerkarte ist:

  • Nur für Musikschüler gültig, die einen aktuellen Musikschul-/Musiklehrer-Vertrag haben

  • Nicht übertragbar

  • Nur für den Eigenbedarf des Karteninhabers nutzbar und beim Kauf vorzulegen

  • Nicht mit anderen Sonderaktionen kombinierbar und gilt nicht für preisgebundene Artikel (z. B.: Noten)

  • Musik-Oehme behält sich vor, die Karte wieder einzuziehen, wenn dem Inhaber / der Inhaberin der Karte ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen nachgewiesen werden kann, oder Musik-Oehme durch unsachgemäßen Umgang ideeller Schaden entstanden ist

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